Urteil LG Stuttgart
Das Landgericht Stuttgart hat am 23.01.2020 zwei Goldhändler und zwei weitere Beteiligte zu hohen Haftstrafen verurteilt. Die Haupttäter erhielten Haftstrafen von 9 ½ Jahren, die Beteiligten zwischen 4 Jahren und 9 Monaten bzw. 3 Jahren und 9 Monaten.
Geld aus Drogengeschäften
Drogengeld aus den Niederlanden in Höhe von 45 Millionen wurde als angebliche Bezahlung von Goldgeschäften durch die Beteiligten nach Dubai verbracht. Abgewickelt wurde es die vorher nahezu insolvente Firma eines der Angeklagten.
Siehe https://www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt.urteil-im-goldeneye-prozess-hohe-haftstrafen-fuer-geldwaesche.56aa10ec-480b-4c61-b308-153b41df432c.html